Unternehmensnachfolge

Betriebsvermögen zwischen 100.000,00 € und 225.000,00 € wird zukünftig wahrscheinlich höher besteuert werden. Handeln bis Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft tritt.

In absehbarer Zeit soll eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft treten. Betriebsvermögen, die zwischen 100.000,00 € und 225.000,00 € liegen werden zukünftig wahrscheinlich höher besteuert werden. Unternehmer sollten deshalb die bisherige Rechtslage nutzen und ihr Betriebsvermögen vor Inkrafttreten der Gesetzesreform übertragen.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll Betriebsvermögen, das insgesamt die Grenze von 100.000,00 € nicht überschreitet im Ganzen steuerfrei übertragen werden können. Wird die Steuerfreigrenze überschritten, soll die gesamte Übertragung steuerpflichtig sein. Die geplante Gesetzesreform will den bisherigen Freibetrag von 225.000,00 € und den bisherigen Bewertungsabschlag in Höhe von 35 % abschaffen.

Zukünftig soll zwischen produktivem und unproduktivem Betriebsvermögen unterschieden werden. Die auf das produktive Vermögen anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer soll zinslos gestundet und über 10 Jahre hinweg erlassen werden, wenn die Fortführung des Betriebes in vergleichbarem Umfang erfolgt. Die Kriterien der Fortführungsvoraussetzungen sind noch unklar. Für jedes Jahr des Fortbestehens soll die Steuerschuld um 10 % erlassen werden. Die auf das unproduktive Betriebsvermögen anfallende Erbschaftsteuer soll dagegen sofort fällig sein.